Liebe Leserinnen und Leser,
Stimm für Kirche – unter diesem Motto findet die diesjährige Wahl der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in ganz Bayern statt. In Trogen und Feilitzsch haben sich 12 Kandidierende bereit erklärt, für den Kirchenvorstand ins Rennen zu gehen. In diesem Gemeindebrief erhalten Sie dazu wichtige Informationen. Die Kandidierenden stellen sich vor und Wahllokale werden benannt.
So wird gewählt
Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren, die am 20. Oktober 2024 unserer Kirchengemeinde angehören, seit drei Monaten der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab 14 Jahren. Sie erhalten die Wahlunterlagen per Post und müssen sich daher vorab um nichts kümmern. Bis Ende September 2024 erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen und Unterlagen für die Briefwahl oder die Wahl im Wahllokal vor Ort.
Wichtig: Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, könnte das daran liegen, dass Sie erst kurz vor der Wahl in die neue Gemeinde gezogen sind. Bitte dann im Pfarramt nachfragen, ob Sie bereits in der Wählerliste stehen. Ggf. bitten Sie darum, aufgenommen zu werden. Für die Wahlberechtigung muss der Wohnsitz seit drei Monaten – also seit dem 20. Juli 2024 – in der Gemeinde sein.
Wen wählen?
Die Wahlen für den Kirchenvorstand sind Personenwahlen. Sie geben Ihre Stimmen einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Stimmzettel der örtlichen Kirchengemeinde verzeichnet sind. Den Stimmzettel erhalten Sie mit den Wahlunterlagen zugeschickt – damit können Sie gerne auch gleich per Briefwahl abstimmen. Sie haben 6 Stimmen. Das ist auf dem Stimmzettel nochmals genau vermerkt.
Informationen über die Kandidatinnen und Kandidaten bekommen Sie in diesem Gemeindebrief. Nach dem Erntedankgottesdienst am 06. Oktober werden sich die Kandidierenden der Gemeinde noch einmal persönlich vorstellen. Wir freuen uns über Ihre Beteiligung!