Sanierung Kirchturm – wie kam es dazu

Im Zusammenhang mit der Maßnahme „Sanierung der Wetterfahne“ auf der Kirchturmspitze der ev.-luth. Pfarrkirche in Trogen wurde von der beauftragten Dachdeckerfirma festgestellt, dass der Holzuntergrund beim Vernageln von Dachschiefern keinea usreichenden Festigkeitseigenschaften mehr aufweist. Deshalb wurde eine Begehung der zugänglichen Bereiche der Holzkonstruktionen im Glockenturm veranlasst.

Dabei wurden offensichtliche Holzschäden in der Aufstandsebene für den Turmhelm (=Auflager der Laternenstützen) lokalisiert und zusätzlich festgestellt, dass Turmbereiche komplett mit Taubenkot und Unrat verunreinigt sind. Für die Begutachtung der lokalisierten Holzschäden in den zugänglichen Turmbereichen
wurde die Holzsachverständige Dipl.-Ing. Susann Gürtler, Plauen zugezogen und ein erster Befundbericht zu den festgestellten Holzschäden mit Datum vom 04.04.2019 erstellt.

Im Vorfeld dazu wurden die Taubenkot- und Unratablagerungen durch die Fachfirma Uwe Kloß, Weißenstadt beseitigt. Das Architektur- und Ingenieurbüro Heinz (AIB Heinz), wurde beauftragt, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen statisch-konstruktiv zu bearbeiten und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Bauleistungen planerisch und ausführungstechnisch zu bearbeiten.

Deshalb wurde im September 2019 eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 des Denkmalgesetzes für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen ab der Ebene der Glockenstube (Austausch von schadhaften Hölzern; Erneuerung der Schieferdeckung mit Schalung auf der großen Turmzwiebel, ev. Erneuerung der Turmspitze ab der Laterne (in Abhängigkeit der Schäden)) beantragt und dazu auch die Erlaubnis dazu erteilt. Für die zu erwartenden Sanierungsmaßnahmen hat das AIB Heinz eine Kostenschätzung für ein „Worst-Case-Szenario“ – Sanierung des Glockenturmes ab Ebene der Glockenstube mit Erläuterungsbericht, Schadenskartierung und Sanierungsbeschreibung erstellt. Diese Unterlagen wurden bei der Landeskirche eingereicht und dem Kirchenvorstand vorgestellt.

In dieser Kostenschätzung sollte der Maximalaufwand ermittelt werden, wenn auch in den nicht für Untersuchungen zugänglichen Bereichen (= alle Holzbauteile oberhalb der Aufstandsebene für den Turmhelm – Laterne und Turmhelm oberhalb der Laterne) Holzschäden existieren.

Danach gab es immer wieder verzögerungen im Verfahren: Corona, verschiedene Besprechungen und Vorort-Termine mit Ämtern und Fördergebern, zweites Gutachten das erstellt werden sollte usw.

Zwischenzeitlich wurden Ausschreibungen gemacht und die ersten Gewerke sind beauftragt.